Praxis Morbitzer
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Psychologisches Gutachten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Eine Narkose bei zahnärztlichen Behandlungen ist in der Regel eine Privatleistung und muss von PatientInnen selbst getragen werden. In Ausnahmefällen, wie etwa einer Zahnbehandlungsphobie, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erwirkt werden.

Sie wollen sich einer zahnärztlichen Behandlung in Vollnarkose unterziehen und benötigten für den Nachweis der Notwendigkeit (z.B. bei Vorliegen einer Zahnbehandlungsphobie, einer Spritzenphobie, einer Angststörung usw.) ein psychologisches Gutachten, damit die Kosten der Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden? Gerne unterstütze ich Sie in Ihrem Anliegen.


Ablauf

  •  Persönliches Gespräch (Anamnese- und Explorationsgespräch)
  • Testpsychologische Untersuchung (Persönlichkeitsdiagnostik)


Dauer: ca. 2 bis 3 Stunden 

Das Gutachten erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin.


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